Leistungen
Wir sind der professionelle Pflegedienst für außerklinische Beatmungs- und Intensivpflege in Schwedt/Oder.
Als Experte auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen bei allen Fragen und Anliegen kompetent zur Seite.
Wir pflegen und versorgen Intensivpatienten medizinisch verlässlich, emotional, einfühlsam und unabhängig vom jeweiligen Kulturkreis.
Wir bieten:
- examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
- examinierte Altenpfleger/innen
In den eigenen 4 Wänden die notwendige intensive Versorgung und Behandlung erhalten.
- Bis zu 24h-Btreuung durch examinierte Pflegekräfte in Ihrem zu Hause
- Kinderintensivpflege
- Wohngemeinschaft für bis zu 8 Intensiv- und Beatmungspatienten
- Professionelle Grund- und Behandlungspflege
- Enterale & parentale Ernährung
- Modernes Wund Management
- Betreuung von Invasiv- und Maskenbeatmung
- Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen sowie dem Sozialamt
- Organisation der Hilfsmittel
Krankheitsbilder
Die Notwendigkeit einer Intensivpflege hat vielfältige Ursachen:
- Schlaganfall
- Koma, Wachkoma und apallisches Syndrom
- Hohe Querschnittslähmung
- Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Tumor-Erkrankungen
- Hirnblutung (ICB)
- Spinale Muskelatrophie
- Und vieles mehr...
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Klient mit seinen Wünschen und Bedürfnissen.
Finanzierung
Die außerklinische Intensivpflege unterteilt sich in zwei Bereiche:
-
Grundpflege SGB XI
umfasst die allgemeinen pflegerischen Verrichtungen -
Behandlungspflege SGB V
Umfasst alle medizinischen und therapeutischen Leistungen, dazu gehört auch die spezielle Pflege von beatmeten Patienten
Einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der entstehenden Kosten (durch die KK) für die ambulante Intensiv- und Beatmungspflege hat jeder Patient, Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich einen Pflegedienst wie uns suchen der mit den gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Versorgungsvertrag nach §§ 132, 132a SGB V geschlossen hat.
Damit sind wir rechtlich befugt Intensiv- und Beatmungspflege im Rahmen der häuslichen Pflege zu erbringen.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie natürlich die freie Wahl Ihres Pflegedienstes.
Anders als bei der Grundpflege gibt es bei der Behandlungspflege keine Leistungsgrenze. Die Voraussetzung hierfür ist eine Vertragsärztliche Verordnung durch den behandelnden Arzt. Ist dieses gewährleistet, werden die Kosten grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen OHNE Zuzahlung des Betroffenen oder einen seiner Angehörigen.